Zuverlässigkeit, Kreativität und persönliches Engagement

Steuern, Finanzen, Buchhaltung, Gründung… Sie haben keinen Überblick?

Sie finden das deutsche Steuerrecht kompliziert und unübersichtlich?
Jährlich gibt es neue Steuergesetze, Verordnungen und Urteile, die es dem Steuerzahler nahezu unmöglich machen, im Steuerdschungel den Überblick zu behalten. Wir kämpfen uns für Sie als Steuerberater durch den Steuerdschungel und helfen Ihnen mit unserem steuerrechtlichen Wissen und unserer langjährigen Erfahrung im Steuerrecht. 

Neben der Steuerberatung bieten wir betriebswirtschaftliche Beratung und Existenzgründungsberatung. Daneben übernehmen wir Ihre Finanzbuchhaltung sowie die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Im Bereich der Digitalisierungsberatung steht Ihnen des Team der Wirtschaftsberatung Michael Kreuzer zur Seite.

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UNSERE LEISTUNGEN im überblick

Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen, Existenzgründer, kleine und mittelständische Unternehmen verschiedenster Rechtsformen sowie Freiberufler und Einzelunternehmen aus allen Branchen, welche wir als Steuerberater unterstützen. Mit Erfahrung und Innovation führen wir sie zum Erfolg. Dabei ist uns der persönlicher Kontakt sowie die individuelle Betreuung unserer Mandanten sehr wichtig. Wenn Sie uns kennenlernen möchten, steht Ihnen unser fachkundiges Team jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie an, schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder nutzen Sie unseren Rückrufservice.

ASG Aktiva Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite!

Fristverlängerung Rückzahlung Corona Soforthilfe Bayern

Die Frist zur Rückzahlung der Corona Soforthilfe in Bayern wurde verlängert.

Sie haben nun bis zum 31. Dezember 2023 Zeit für die Berechnung, Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Soforthilfe.

Aktuelle Information: Wenn zu viel erhaltene Soforthilfe aus wirtschaftlichen Gründen nicht fristgerecht bis 31. Dezember 2023 zurückgezahlt werden kann, sind großzügige Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten – im Einzelfall auch länger – möglich. Die Ratenzahlungen können seit 5. Juni 2023 über die Online-Plattform beantragt werden.

Wenn eine Rückzahlung die Existenz bedroht, kommt ein Erlass der Rückzahlung in Betracht. Am 18. April 2023 hat die Staatsregierung daher einheitliche Eckpunkte für den Erlass der Rückforderung festgelegt. Damit schöpft Bayern die rechtlichen Spielräume zugunsten der Betroffenen aus.

Als grobe Faustregel wird ein Erlass oder zumindest Teilerlass wegen Existenzgefährdung – vorbehaltlich weiterer Einkünfte (darunter fallen auch Einkünfte des Ehegatten über 30.000 €) sowie des liquiden Betriebsvermögens – und je nach den genauen Umständen häufig möglich sein, wenn das Ergebnis nach Steuern in dem Bereich unter 25.000 € (ohne Unterhaltspflichtige) bis 30.000 € (mit einem Unterhaltspflichtigen) liegt. Bei mehreren Unterhaltspflichtigen können sich die Beträge entsprechend erhöhen. Der Erlass kann immer nur nach einer Einzelfallprüfung erfolgen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das Ergebnis kann auch ein Teilerlass verbunden mit der Vereinbarung von Ratenzahlungen für den Restbetrag sein.

Der erwartete Jahresüberschuss sowie die weiteren Einkünfte werden auf Basis des letzten verfügbaren Einkommenssteuerbescheids errechnet, der im Rahmen der Antragstellung vorzulegen ist.

Das Antragsverfahren für den Erlassantrag wird derzeit weiter ausgearbeitet. Die Antragstellung wird Anfang Juli 2023 möglich sein.

Sie sollten erst Meldungen und Anträge stellen, sobald die detaillierten Voraussetzungen sowie das Antragsverfahren endgültig feststeht, spätestens jedoch zum 31.12.2023.

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